Unsere Vertragsbedingungen im Ueberblick
(1) Diese Allgemeinen Geschaeftsbedingungen (AGB) gelten fuer alle Vertraege zwischen hazy-bamboo, Industriestrasse 47, 60329 Frankfurt am Main (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") ueber Dienstleistungen im Bereich der Aufzugswartung, -reparatur und -modernisierung.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdruecklich schriftlich zu.
(1) Die Darstellung der Leistungen auf unserer Webseite stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Durch das Absenden einer Anfrage ueber das Kontaktformular gibt der Auftraggeber ein unverbindliches Angebot ab.
(3) Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestaetigung des Auftragnehmers oder durch Ausfuehrung der Leistung zustande.
(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestaetigung bzw. dem individuellen Wartungsvertrag.
(2) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und unter Beachtung der einschlaegigen Normen und Vorschriften.
(3) Aenderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs beduerfen der schriftlichen Vereinbarung.
(1) Wartungsvertraege werden in der Regel fuer eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten geschlossen.
(2) Der Vertrag verlaengert sich automatisch um jeweils 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekuendigt wird.
(3) Das Recht zur ausserordentlichen Kuendigung aus wichtigem Grund bleibt unberuehrt.
(1) Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzueglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
(3) Bei Wartungsvertraegen erfolgt die Rechnungsstellung monatlich oder quartalsweise im Voraus.
(4) Der Auftragnehmer behaelt sich das Recht vor, die Preise bei Wartungsvertraegen zum Beginn eines neuen Vertragsjahres anzupassen. Die Preisanpassung wird dem Auftraggeber mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt.
(1) Der Auftraggeber gewaehrleistet dem Auftragnehmer den Zugang zu den Aufzugsanlagen waehrend der vereinbarten Zeiten.
(2) Der Auftraggeber stellt alle fuer die Durchfuehrung der Arbeiten erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfuegung.
(3) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzueglich ueber Stoerungen oder Unregelmaessigkeiten an der Aufzugsanlage.
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschraenkt fuer Schaeden aus der Verletzung des Lebens, des Koerpers oder der Gesundheit sowie fuer vorsaetzlich oder grob fahrlaessig verursachte Schaeden.
(2) Bei leichter Fahrlaessigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist in diesen Faellen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberuehrt.
(1) Fuer Maengel an den erbrachten Leistungen gilt eine Gewaehrleistungsfrist von 12 Monaten ab Abnahme der Leistung.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, offensichtliche Maengel innerhalb von 14 Tagen nach Leistungserbringung schriftlich anzuzeigen.
(3) Bei berechtigten Maengelanzeigen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemaess unserer Datenschutzerklaerung, die unter Datenschutz abrufbar ist.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand fuer alle Streitigkeiten ist Frankfurt am Main, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des oeffentlichen Rechts oder oeffentlich-rechtliches Sondervermoegen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so beruehrt dies die Wirksamkeit der uebrigen Bestimmungen nicht.
Stand: Januar 2024